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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Definition Haustürgeschäfte

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei den Haustürgeschäften handelt es sich um eine bestimmte Gattung von Rechtsgeschäften, die einen besonderen Rechtsschutz geniessen:

  • Haustürgeschäft   =   Konsumvertrag zwischen Anbieter und Verbraucher (B2C), bei welchem der Konsument vom Angebot überrascht werden kann und daher ein Widerrufsrecht hat

Literatur

  • BRUNNER ALEXANDER, Konsumverträge, Begriff, in: JKR 2004, S. 3 ff.

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