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Reiserecht

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Reisemangel-Definition

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Legaldefinition fehlt im Pauschalreisegesetz (PRG). Nach Lehre und Rechtsprechung wird der Reisemangel wie folgt definiert:

  • Reisemangel   =   Reise entspricht nicht dem vertraglich Vereinbarten, d.h. die IST-Beschaffenheit weicht negativ von der SOLL-Vorgabe der Reise ab

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