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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Besonderes Konsumentenverhalten

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als besonderes Konsumentenverhalten gilt das aktive Verhalten des Konsumenten, indem er die Vertragsverhandlungen selber (an besonderem Ort) motiviert:

Vertragsverhandlungen auf ausdrücklichen Wunsch des Konsumenten

  • Grundlage
    • OR 40c lit. a (SR 220)
  • Anlassqualifikation?
    • Erster Anstoss des Konsumenten?
    • Kontaktnahme durch den Konsumenten?
    • Kontaktnahme des Konsumenten auf ein Werbeschreiben des Anbieters hin?
  • Massgebende Kriterien laut Bundesgericht
    • Entscheid über die Anlassqualifikation nur aufgrund der konkreten Umstände
    • Frage, ob der Konsument unbeeinflusst und frei von zeitlichem oder psychischem Druck für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entscheiden konnte (vgl. BGE 4C.120/1999, Erw. 2/b/dd)
  • Kein unbeeinflusster und freier Entscheid für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen
    • Provozierte Bestellung
      • Anbieter hat auf Bestellcoupon unauffälligen Vermerk, dass der Konsument mit einem Vertreterbesuch einverstanden sei
    • Unaufgeforderter Anbieteranruf
      • Anbieter lässt den Konsumenten im Laufe des Telefonats einem Vertreterbesuch zustimmen
      • Je nach Vorgehen des Anbieters kann aber auch kein Zeitdruck und damit keine Überrumpelung vorliegen (hier zutreffend: bundesgerichtliche Praxis zur Einzelfallbeurteilung)

Konsumentenvertrag an Markt- oder Messestand

  • Grundlage
    • Art. 3 Abs. 1 des BG über das Gewerbe der Reisenden vom 23.03.2001 (SR 943.1)

Gesetzestexte

Weiterführende Literatur

  • GONZENBACH RAINER, Basler Kommentar, OR I, N 2 zu OR 40c
  • BRUNNER ALEXANDER, Konsumverträge, Begriff, in: JKR 2004, S. 3 ff.
  • HARTMANN STEPHAN, Die vorvertraglichen Informationspflichten und ihre Verletzung, Freiburg i. Ue. 2001, S. 55 ff.
  • HARTMANN STEPHAN, Die Rückabwicklung von Schuldverträgen.. Kritischer Vergleich der Rechtslagen bei Entstehung und Erfüllungsmängeln, Zürich 2005

Weiterführende Informationen

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