LAWINFO

Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

QR Code

Prozessuales Haustürgeschäfte

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Konsumvertrag als Voraussetzung

Als Konsumentenverträge gelten

  • Verträge über Leistungen des üblichen Verbrauchs,
    • die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse der Konsumentin oder des Konsumenten bestimmt sind und
    • von der anderen Partei im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit angeboten werden

Gerichtsstand für Konsumentenstreitigkeiten

Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist gemäss ZPO 32 zuständig:

  • für Klagen von Konsumenten
    • das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien;
  • für Klagen der Anbieter
    • das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei.

Beweislastverteilung

Der Beweis und die Folgen der Beweislosigkeit obliegen:

  • Anbieter
    • Beweis Zugangszeitpunkts der Widerrufsbelehrung (vgl. OR 40e Abs. 3)
  • Konsument
    • Beweis der Wahrung der Widerrufsfrist (vgl. OR 40e Abs. 4)

Der Konsument hat nach dem Widerruf nicht zu behaupten und nicht zu beweisen, dass er vom Anbieter getäuscht oder bedroht worden ist. Der Nachweis besonderer Umstände im Rahmen der Vertragsverhandlungen ist ausreichend.

Tipp für den Anbieter

Der beweisbelastete Anbieter wird sich aus Vorsichtsgründen insofern absichern, als er den Empfang seines klaren Informationstextes durch den Konsumenten unterschriftlich bestätigen lässt

Literatur

  • HARTMANN STEPHAN, Die vorvertraglichen Informationspflichten und ihre Verletzung, Freiburg i. Ue. 2001, S. 55 ff.
  • HARTMANN STEPHAN, Die Rückabwicklung von Schuldverträgen.. Kritischer Vergleich der Rechtslagen bei Entstehung und Erfüllungsmängeln, Zürich 2005, S. 83, Rz 192 ff.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.