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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Immaterielle Unbill

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das PrHG regelt die immaterielle Unbill nicht, schliesst sie aber auch nicht aus:

  • Allgemeines
    • Es stellt sich daher die Frage, ob der Verweis in PrHG 11 Abs. 1 auch OR 47 und OR 49 umfasst und nebst Schadenersatz auch Genugtuung für erlittene immaterielle Unbill verlangt werden kann
  • Definition
    • Immaterielle Unbill   =   Genugtuung für bereits erlittene innere und äussere Beeinträchtigung der Persönlichkeit (kompensierende, nicht pönale Bedeutung)
  • Rechtsgrundlage (umstritten)
    • Unterstehen die Genugtuungsansprüche
      • den Haftungsvoraussetzungen des PrHG?
      • dem allgemeinen Recht von OR 41 oder OR 55?
  • PrHG-Schutzfokus
    • Konsumentenschutz

Gesetzestexte

Literatur

  • HESS HANS-JOACHIM, Kommentar zum Produktehaftpflicht (PrHG), 2. Auflage, Bern/Stuttgart 1996, N 57 ff. zu PrHG 1
  • FELLMANN WALTER, Basler Kommentar, OR I, N 5 f. zu PrHG 1
  • FELLMANN WALTER / VON BÜREN-VON MOOS GABRIELLE, Grundriss der Produktehaftpflicht, Bern 1993, Rz 108
  • REY HEINZ, Die Grundlagen des Sachenrechts und das Eigentum, 2. Auflage, Bern 2000, Rz 1180

Weiterführende Informationen

  • PRODUKTEHAFTPFLICHT-Haftungsvoraussetzungen-Spezifische-Voraussetzungen

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