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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Fabrikationsfehler

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Fabrikationsfehler charakterisiert sich durch folgende Elemente:

Definition

  • Fabrikationsfehler   =   fertiges Produkt weicht vom geplanten Produkt ab

Grundlage

  • PrHG 4

Abgrenzungen

Fokus

  • Resultat (Produkt) fehlerhaft und nicht Herstellungsprozess

Ursachen

  • Unsorgfältig arbeitender Angestellter
  • Unaufmerksam Personal auswählender, instruierender oder überwachender Vorgesetzter
    • Richtige Auswahl, Instruktion und Überwachung für sich alleine ist dann nicht ausreichend, wenn Produktionsfehler bei bestimmungsgemässer Verwendung zur einer Gefahr von Personen führen kann
      • zweckmässigen Arbeitsorganisation
      • Endkontrolle der Produkte
        • Bei unmöglicher oder unzumutbarer Endkontrolle
          • Anpassung der Konstruktionsart, damit Fabrikationsfehler und sich die daraus ergebende Schädigungsgefahr mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschliessen lässt
  • Maschinen-Fehlfunktion
  • Ungenügende Endkontrolle
  • Missgünstiger Dritter

Voraussetzungen

  • Richtige Konzeption, aber herstellungsbedingter Fehler

Ausnahme / Exkulpationsmöglichkeit des Herstellers

  • Produkt ist nach dem Inverkehrbringen fehlerhaft geworden
    • Benutzerfehler
    • Handeln eines Dritten
    • etc.

Wirkungen

Prozessuales

Anwendungsbeispiel

  • Schachtrahmen-Fall (BGE 110 II 456)

Gesetzestexte

Literatur

  • HESS HANS-JOACHIM, Kommentar zum Produktehaftpflicht (PrHG), 2. Auflage, Bern/Stuttgart 1996, N 37 zu PrHG 4
  • WERRO FRANZ, Rz 755

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