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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Konstruktionsfehler

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Konstruktionsfehler charakterisiert sich durch folgende Elemente:

Definition

  • Konstruktionsfehler   =   Produktefehler, der bei der Produkteplanung und Produkteentwicklung entstanden ist

Grundlage

  • PrHG 4

Abgrenzungen

Fokus

  • Alle hergestellten Produkteexemplare und nicht allein das Produkt, welches effektiv zum Schaden geführt hat

Ursachen

  • Unsorgfältig arbeitender Konstrukteur
  • Unaufmerksam Personal auswählender, instruierender oder überwachender Konstruktionsleiter
  • Ungenügende Konstruktionsendkontrolle
  • Absicht (vgl. VW-Dieselgate, siehe Box)

Voraussetzungen

  • Konstruktionsfehler

Wirkungen

Prozessuales

Anwendungsbeispiel

  • FORD-Pinto-Fall (Benzintankplatzierung so, dass bei Auffahrunfall eine akute Brand- bzw. Explosionsgefahr entsteht (Grimshaw vs. Ford Motor Co., 119 Cal. App.3d 757, 174 Cal. Rptr. 348 (1981); unzulässige Interessenabwägung von FORD, dass Opferentschädigung günstiger zu stehen komme, als die Konzeptionsänderung des Benzintanks; vgl. NADER / SMITH, S. 70 ff.)

Gesetzestexte

Literatur

  • HESS HANS-JOACHIM, Kommentar zum Produktehaftpflicht (PrHG), 2. Auflage, Bern/Stuttgart 1996, N 22 zu PrHG 4

Weiterführende Informationen

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