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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Hersteller

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die PrHG-Anwendung bedarf es – nebst eines Produktes und eines Fehlers – des Vorhandenseins eines Herstellers:

Haftungsvoraussetzung in subjektiver Hinsicht

Tatsächlicher Hersteller

  • Definition
    • Person, die das Produkt tatsächlich hergestellt hat   =   primäres Haftungssubjekt nach PrHG
  • Grundlage
    • PrHG 2 Abs. 1 lit. a
    • PrHG 5 Abs. 2
  • Herstellung
    • Endprodukt
    • Grundstoff
    • Teilprodukt
  • Solidarhaftung mehrerer Herstellung
    • Insolvenzschutz für Konsument
  • Exkulpation?
    • Endprodukt-Hersteller
      • Nein
      • Insbesondere kann der Endprodukte-Hersteller nicht geltend machen, die Fehlerhaftigkeit des Endprodukts rühre von einem Grundstoff- oder Teilprodukte-Fehler her
    • Grundstoff- oder Teilprodukt-Hersteller
      • Diese können sich von der Haftung durch Geltendmachung befreien, dass der Endprodukte-Fehler zurückzuführen ist auf
        • einen Konstruktionsfehler des Endprodukts
        • einen Anleitungsfehler des Endprodukte-Herstellers

Quasihersteller

  • Definition
    • Person, die den Anschein erweckt hat, das Produkt hergestellt zu haben   =   sekundäres Haftungssubjekt nach PrHG
  • Grundlage
    • PrHG 2 Abs. 1 lit. b
  • Anscheinsherstellung
    • Anscheinserweckung durch Anbringung des eigenen Namens, des eigenen Warenzeichens oder Erkennungszeichens auf dem Produkt
  • Anwendungsfälle
    • Produkte des Vertriebshändler
    • Produkt des gleichen Herstellers wird unter einer zweiten Marke vertrieben
    • Privat Label-Produkte von Supermarktketten, die unter ihrem Namen das Produkt ihres Herstellers vertreiben
  • Schutzzweck
    • Schutz des Geschädigten, der oft in Fällen der Quasiherstellung nicht in der Lage ist, den effektiven Hersteller zu eruieren
  • Wirkung
    • Person, die ihre Marke auf dem fremd hergestellten Produkt anbringt, läuft Gefahr, als Hersteller im Sinne des PrHG zu haften

Importeur

  • Definition
    • Person, die das Produkt aus dem Ausland importiert   =   weiter vom Geschädigten im Sinne des PrHG belangbares Haftungssubjekt
  • Grundlage
    • PrHG 2 Abs. 1 lit. c
  • Einfuhr
    • Produkteimport zum Zwecke
      • Verkauf
      • Vermietung
      • Mietkauf
      • einer anderen Form des Vertriebs , im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit
  • Kein Zwang zur Haftbarmachung des ausländischen Herstellers
    • Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, den ausländischen Hersteller in die Verantwortung zu nehmen

Subsidiäre Lieferantenhaftung

  • Definition
    • Person, die subsidiär haftet, wenn der Hersteller nicht festgestellt werden kann und diese binnen angemessener Frist den Hersteller, der ihr das Produkt lieferte, nicht bekannt gibt   =   Subsidiäres Haftungssubjekt
  • Grundlage
    • PrHG 2 Abs. 2 + 3
  • Lieferung
    • Gemeint ist eine Lieferung im Sinne des Gesetzes
  • Anwendungsfälle
    • Produktevertrieb im Detailhandel (an Endverbraucher für die private Verwendung)
  • Schutzzweck
    • Schutz des Geschädigten, für den Fall, dass der Hersteller nicht bekannt ist und die Bekanntgabe der notwendigen Angaben vom Lieferanten verweigert wird
  • Wirkung
    • Lieferant, der den Hersteller (oder den Lieferanten) nicht feststellen kann und / oder ihn nicht bekannt gibt, läuft Gefahr, gleich einem Hersteller dem Geschädigten subsidiär zu haften

Haftungsvoraussetzung in objektiver Hinsicht

Gewerbliche oder berufliche Herstellung

  • Person, die Produkte mit wirtschaftlichem Zweck oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit herstellt oder vertreibt (vgl. PrHG 5 Abs. 1 lit. c)

Grundlage

  • PrHG 5 Abs. 1 lit. c

Eingrenzungsziel bzw. Schutzzweck

  • PrHG-Herstellerhaftung nur bezüglich B2C-Produkte

Gesetzestexte

Literatur

  • Hersteller
    • HESS HANS-JOACHIM, Kommentar zum Produktehaftpflicht (PrHG), 2. Auflage, Bern/Stuttgart 1996, N 8 zu PrHG 2
    • WERRO FRANZ, Rz 723
  • Importeur
    • HESS HANS-JOACHIM, Kommentar zum Produktehaftpflicht (PrHG), 2. Auflage, Bern/Stuttgart 1996, N 27 zu PrHG 1
    • WERRO FRANZ, Rz 727
  • Subsidiäre Lieferantenhaftung
    • HESS HANS-JOACHIM, Kommentar zum Produktehaftpflicht (PrHG), 2. Auflage, Bern/Stuttgart 1996, N 102 und N 111 ff. zu PrHG 2
    • WERRO FRANZ, Rz 731

Weiterführende Informationen

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