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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Insolvenzschutz

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In aller Regel hat der Konsument den Pauschalreisepreis vor Antritt der Reise zu bezahlen.

Damit trägt der Konsument grundsätzlich des Insolvenzrisiko des Reiseveranstalters.

Das PRG (Art. 18) sieht nun Absicherung der mit der Veranstalterinsolvenz verbundenen Risiken zugunsten des Konsumenten eine Insolvenzabsicherung vor, Ohne eine solche Insolvenzabsicherung wäre der Konsument im Konkursfalle des Reiseveranstalters alleine auf die Geltendmachung seiner Forderung im Konkursverfahren verwiesen.

Insolvenzabsicherungsanspruch

  • Der Pauschalreiseveranstalter ist gegenüber dem Konsumenten zur Absicherung des Insolvenzrisikos verpflichtet (vgl. PRG 18)

Voraussetzung

  • Der Anspruch auf Insolvenzabsicherung setzt das Vorhandensein eines Pauschalreisevertrages im Sinne von PRG 1 f. zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden voraus (vgl. PRG 18 Abs. 1)

Inhalt

  • Die Absicherungsansprüche des Reisekonsumenten richten sich (alleine) auf:
    • Rückerstattung des bezahlten Reisepreises
    • Rückreise

Absicherungsnachweis

  • Auf Verlangen des Reisekonsumenten hat der Veranstalter die Sicherstellung des Insolvenzfalles nachzuweisen (vgl. PRG 18 Abs. 1 und 2, Satz 1)

Insolvenzabsicherung in der Praxis

  • Die schweizerische Reisebranche hat sich für die in PRG statuierte Insolvenzabsicherung organisiert (siehe Links in der Box)

Gesetzestexte

Literatur

  • STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 369 ff.
  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 2 + 5 f. zu PRG 18
  • STAUDER BERND, insolvabilité, S. 297 ff. + 302
  • HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997, S. 148 f. + 171 ff.

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