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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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PRG-Anwendung

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Pauschalreiserecht ist grundsätzlich sachlich anwendbar, wenn im Voraus folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Mindestens zwei touristische Hauptleistungen (zB Beförderung + Unterkunft bzw. Verpflegung)
  • im Voraus erfolgte Verbindung der Hauptleistungen
  • Gesamtpreis

Literatur

  • STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 309 ff.
  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 7 zu PRG 2
  • HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997, S. 15 – 17 sowie 21

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