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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Schutzeingriffe / Schutzmass

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sozialschutz und Eingriffsmittel

Der konzentrierte Schutz des Gesetzgebers richtet sich auf folgende Eingriffe in das rechtsgeschäftliche Handeln des (stärkeren) Anbieters mit dem (schwächeren) Konsumenten:

  • Eingriffe in der Vertragsentstehungsphase
    • Ausreichende Information
      • zB erhöhte Informationspflichten
    • Formelle Schutzvorschriften
      • zB Schriftformerfordernis
      • zB Zustimmungserfordernis (gesetzlicher Vertreter, Ehepartner usw.)
    • Überlegungsfrist (einseitige Verbindlichkeit)
      • zB Widerrufsrecht
    • Einhaltung geschäftsüblicher Sorgfaltspflicht
      • zB vorgegebene Abläufe
      • zB Dokumentierung
      • zB Tragbarkeitsabklärung
      • u.ä.
  • Eingriffe in der Vertragswirkungsphase
    • Inhaltsgestaltungsfreiheit
      • zB Anzahlungsgebot
      • zB Einredeordnung
      • zB Verrechnungsverzichtsverbot
      • zB Verzugsregelung
      • zB Zinsmaximum
    • Konsequenzen der Nichterfüllung bzw. nicht gehöriger Erfüllung
  • Eingriffe in die Vertragsbeendigungsphase
    • Vertragsabwicklung
      • zB sofortige Erfüllung
      • zB Terminverfall
      • zB Rückabwicklungsart bei Vertragsrücktritt
  • Sanktionsverstärkung bei Vertragsunrecht
    • Pönale Sanktionen gegen Anbieter bei Widerhandlungen oder Umgehungen
      • zB zivilrechtliche Sanktionen

Schutzmass

Der Gesetzgeber sollte sich bei seinen Eingriffen in die Rechte der Anbieter bzw. Unternehmen mit einem wirkungsvollen Minimum begnügen:

  • Minimum an Vorschriften zur Erzielung eines Maximums an Sozialschutz nur für den schutzwürdigen Konsumenten
  • Verhältnismässigkeit des Eingriffs

Weiterführende Informationen

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